Worum geht`s?
Recht am eigenen Bild
Die Nutzung von Social Media ist geprägt durch die Kommunikation mit Bildmedien. Instagram, Snapchat, Tik Tok machen Spass und erfüllen ihre kommunikative Funktion durch die Weitergabe und das Teilen von Bildern. Die Frage ist, welche Bilder dürfen im Rahmen von Social Media publiziert werden und wie verhält es sich mit den Persönlichkeitsrechten, besonders dem Recht am eigenen Bild?
Ziele
Ziel der Übung ist es, mit den Kindern und Jugendlichen durch das Erstellen und durch die Reflektion eines Gruppenfotos zu prüfen, welche Kriterien sie an die Weitergabe von Bildern definieren. In der Diskussion der Gruppenfotos können rechtliche Rahmenbedingungen besprochen werden.
Zielgruppe
8-14 Jahre, max. 15 Teilnehmende (TN)
Technik
Laptop (und Beamer), Digitalkameras oder Smartphones oder Tablets (1 Gerät für 3 - 4 Personen)
Durchführung
Einstieg
Die Teilnehmenden werden zum Einstieg in die Übung gefragt, was sie unter „dem Recht am eigenen Bild“ verstehen. Ihre Aussagen werden zunächst auf einem Flipchart festgehalten und nicht weiter besprochen.
Planung der Fotos
Die TN erhalten die Aufgabe, zu viert ein Gruppenfoto zu erstellen, welches sie öffentlich auf Instagram stellen würden. Bevor sie fotografieren, müssen sie sich abstimmen.
- was wird auf dem Bild zu sehen sein? Jede Person der Gruppe muss mit der Umsetzung des Fotos einverstanden sein!
- wo wird es aufgenommen?
Aufnahmen
Die TN nehmen die Fotos auf und übergeben die Fotos an die Workshopleitung. (per Mail oder per Threema oder Signal)
Auswertung
Die Workshopleitung präsentiert die Bilder via Laptop und Beamer.
Zunächst überlegen die TN, die nicht an der Erstellung des Bildes beteiligt waren:
a) welchen Titel geben sie dem Bild?
b) was ist auf dem Bild zu sehen?
c) warum hat die Gruppe das Bild in dieser Form aufgenommen?
Danach löst die Gruppe, die das Bild gemacht hat auf und erläutert die Überlegungen, die zu diesem Bild geführt haben.
Weitere Informationen
Auf der Grundlage der Broschüre „Das eigene Bild- alles was Recht ist“ der Schweizerischen Kriminalprävention, SKP werden die rechtlichen Rahmenbedingungen besprochen, die der Veröffentlichung von Bildern zugrunde liegen. Hierbei werden insbesondere das notwendige Alter zur Erteilung einer Einwilligung zur Veröffentlichung von Bildern als auch die Frage der stillschweigenden Einwilligung besprochen. Diese rechtlichen Grundlagen werden in Bezug gesetzt zu den von den Teilnehmenden Eingangs gesammelten Überlegungen zum „Recht am eigenen Bild“
Varianten
Die Übung kann als „Print“ Variante durchgeführt werden. Dabei werden die Fotos ausgedruckt und im Raum als „Ausstellung“ präsentiert. Die Auswertung erfolgt dann als Gang durch die Ausstellung. Möglich wäre auch der komplette Verzicht auf Digitale Technik. Dabei würden die Fotos mit einer Sofortbildkamera aufgenommen.
Frank Egle, Monika Luginbühl
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